Schulpsychologischer Dienst

Schul­psychologischer Dienst

Vestergade 30
DK – 6200 Aabenraa/Apenrade

Der DSSV hat einen eigenen Schulpsychologischen Dienst. Dieser steht den angeschlossenen Kindergärten und Schulen zur Verfügung. Der Schulpsychologische Dienst kann für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren in Anspruch genommen werden. Der Schulpsychologische Dienst des DSSV hat eine fachliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit deutschen und dänischen Kolleginnen und Kollegen und den entsprechenden Fachorganisationen.

Das Team des Schulpsychologischen Dienstes

Kerstin Friz

Kerstin Friz

Leiterin des Schulpsychologischen Dienstes.
Diplompsychologin.

Tel. +45 73 62 91 77 
Mail: kf@dssv.dk

Kerstin Gosch

Kerstin Gosch

Sonderschullehrkraft.
Fachkonsulentin Mathematik.

Tel. +45 73 62 91 78
Mail: kg@dssv.dk

Kiana Stenkat

Kiana Stenkat

Heilpädagogin, Fachberaterin für Trauma,
Neurophysiologische Entwicklungsförderin.

Tel. +45 73 62 91 79
Mail: ks@dssv.dk

Katharina Mensing

Katharina Mensing

Logopädin und Fachkonsulentin für Deutsch inkl. Legasthenie-Beratung.

Tel. +45 61 65 15 09
Mail: km@dssv.dk 

Annette Lorenzen

Annette Lorenzen

Logopädin und Fachkonsulentin Dänisch inkl. IT-Rucksack.

Tel. +45 74 62 21 10
 Mail: al@dssv.dk

Die Einsatzmöglichkeiten umfassen beispielsweise folgende Bereiche:

  • Lern- und Leistungsprobleme einzelner Kinder/Jugendlicher (Schülerinnen und Schüler)
  • Verhaltensauffälligkeiten und -probleme
  • Diagnose und Intervention bei Entwicklungsdefiziten
  • Sprachheilarbeit
  • Einschulungsuntersuchungen
  • Zusammenarbeit mit öffentlichen Beratungsinstitutionen und mit Behörden

Wer kann sich an den SchPD wenden?

  • Alle Erzieherinnen/Erzieher und Pädagogen in den deutschen Kindergärten und Schulen in Nordschleswig
  • Alle Eltern mit Kindern in den Einrichtungen des DSSV
  • Kinder und Schülerinnen/Schüler

Wie läuft die Kontaktaufnahme?

  • Einzelpersonen durch direkten Kontakt zu einem der Mitarbeiter des SchPD
  • Eltern durch direkten Kontakt zum SchPD
  • Kindergärten und Schulen können ein Formblatt verwenden oder auch direkten Kontakt aufnehmen. Wenn es um eine Untersuchung geht, ist das Einverständnis der Eltern des Kindes vorher einzuholen.